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Meldepflicht für Influenza und EHV-1

Aufgrund einer Neuregelung des Tierseuchenmelderechts gehören nun auch Influenza- und Herpesvirus-1-Infektionen zu den meldepflichtigen Tierseuchen!
Was bedeutet das? Die Meldung erfolgt grundsätzlich durch die Labore, die die Infektion bestätigen, aber jeder Tierarzt ist verpflichtet, eine Meldung zu erstellen, wenn die Diagnose auf einem anderen Wege, z.B. mittels Schnelltests, gestellt wurde. Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

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